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- EmpCo – Was Unternehmen jetzt über nachhaltigkeitsbezogene Werbung wissen müssen
Der Konsumgütermarkt ist voll von Versprechen: „klimaneutral", „nachhaltig", „umweltfreundlich". Doch was steckt wirklich dahinter? Mit der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825 – Empowering Consumers for the Green Transition) setzt die EU klare Grenzen – und verändert damit grundlegend, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistungen kommunizieren dürfen. Die EmpCo-Richtlinie gilt verbindlich ab dem 27. September 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Frage, die sich viele Unternehmen stellen: Betrifft mich das überhaupt – und wenn ja, wie stark? Die Antwort ist eindeutig: EmpCo betrifft nahezu jedes Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU Markt in Verkehr bringt. Was ist die EmpCo-Richtlinie? Die Richtlinie (EU) 2024/825 ist das derzeit schärfste Instrument der EU gegen Greenwashing. Seit März 2024 in Kraft und wäre bis 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Österreich ist hier säumig. Sie ist Teil des europäischen Green Deal und ergänzt zwei bestehende Rechtsakte: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD, 2005/29/EG) und die Verbraucherrechterichtlinie (CRD, 2011/83/EU). Sie führt erstmals einheitliche Definitionen für zentrale Begriffe wie „Umweltaussage" und „Nachhaltigkeitssiegel" ein und erweitert die sogenannte „schwarze Liste" verbotener Geschäftspraktiken um spezifische Tatbestände rund um Greenwashing. Was regelt EmpCo konkret? EmpCo richtet sich gegen zwei zentrale Probleme im Markt: Greenwashing durch vage Umweltaussagen Begriffe wie „umweltfreundlich", „grün", „klimafreundlich", „ökologisch" oder „umweltverträglich" dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn keine nachweisbare, anerkannte Umweltleistung dahintersteht. Auch Aussagen wie „biologisch abbaubar" oder „energieeffizient" sind nur zulässig, wenn sie durch objektive Kriterien und Zertifikate belegt werden können. Besonders relevant: Das Treffen einer Aussage, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet und wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt habe, ist grundsätzlich verboten. Irreführende Nachhaltigkeitslabel Die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird nun reguliert. In Zukunft sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden. Zukunftsversprechen unter Zugzwang Aussagen wie „Wir sind klimaneutral bis 2040" müssen messbar sein: Ein detaillierter Umsetzungsplan ist notwendig, der regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft wird. Ein Wegweiser steht vor einem Sonnenuntergang, der den Himmel in rosa und blaue Töne taucht. Warum ist EmpCo unternehmerisch relevant? EmpCo wirkt auf mehreren Ebenen gleichzeitig: Rechtlich: Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Ohne Übergangsfrist: Bereits am Markt befindliche Produkte müssen grundsätzlich ab 27. September 2026 der EmpCo-Richtlinie entsprechen – es ist keine Abverkaufsfrist vorgesehen. Das bedeutet, dass beispielsweise bestehende Verpackungen, die nicht konform sind, korrigiert werden müssen. Strategisch: Juristisch betrachtet schafft die Richtlinie keinen isolierten „Greenwashing-Tatbestand", sondern einen neuen Ordnungsrahmen für nachhaltigkeitsbezogene Marktkommunikation. Kommunikation und tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung müssen stärker aufeinander abgestimmt sein. Damit ist EmpCo kein reines Compliance-Thema. Es ist eine strategische Herausforderung für Marketing, Produktentwicklung und Kommunikation gleichermaßen. Die Lage in Österreich: Richtlinie gilt – Umsetzung steht aus Hier liegt eine besondere Spannung: In Österreich soll die Umsetzung im UWG erfolgen, sie steht zum aktuellen Stand noch aus. In der Stellungnahme des BMWET vom 23. März 2026 zum VerbRÄG 2026 heißt es, der Novellierungsentwurf sei fachlich fertig, warte aber „bereits seit Längerem auf die Freigabe auf politischer Ebene". Das bedeutet: Auch wenn die konkrete Umsetzung noch in nationales Recht erfolgen muss, gilt die EmpCo-Richtlinie automatisch für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten. In Österreich wird erfahrungsgemäß ein eher strenger Maßstab angelegt. Was nicht in nationales Recht umgesetzt ist, schützt Unternehmen nicht vor den Anforderungen der Richtlinie. Was müssen Unternehmen jetzt tun? Eine strukturierte Auseinandersetzung mit EmpCo umfasst drei Schritte: 1. Bestandsaufnahme: Welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werden aktuell verwendet – in Werbung, auf Verpackungen, auf der Website, in Social-Media-Auftritten und in öffentlich zugänglichen Nachhaltigkeitsberichten? 2. Bewertung: Welche dieser Aussagen sind durch anerkannte Standards, Zertifizierungen oder belastbare Daten unterlegt – und welche nicht? 3. Anpassung: Nicht belegbare Aussagen müssen gestrichen oder präzisiert werden. Kommunikationsstrategie und Nachhaltigkeitsstrategie müssen zusammengeführt werden. Was nicht systematisch überprüft wird, wird zum Haftungsrisiko. Was bringt eine proaktive Auseinandersetzung? Unternehmen, die EmpCo frühzeitig ernst nehmen: schaffen Rechtssicherheit in der gesamten Unternehmenskommunikation vermeiden kostspielige, nachträgliche Korrekturen an Verpackungen und Kampagnen stärken das Vertrauen bei Verbraucher:innen, Handelspartnern und Investor:innen differenzieren sich durch glaubwürdige, substanzielle Nachhaltigkeitsaussagen bauen eine Kommunikationsstrategie auf, die langfristig trägt Fazit Die Richtlinie zieht die Grenze nicht erst bei klaren Falschaussagen, sondern bereits dort, wo Nachhaltigkeit nur behauptet, aber nicht hinreichend belegt wird. Der Mehrwert entsteht nicht durch Compliance allein – sondern wenn Unternehmen EmpCo als Anlass nutzen, ihre Nachhaltigkeitsleistung und ihre Kommunikation ernsthaft aufeinander abzustimmen. Ab 27. September 2026 gelten die neuen Regeln. Die Zeit zum Handeln ist jetzt.
- Klimarisiken verstehen – und in unternehmerische Entscheidungen übersetzen
Der Klimawandel ist längst nicht mehr nur ein Thema für Nachhaltigkeitsberichte. Er entwickelt sich zunehmend zu einem handfesten wirtschaftlichen Risikofaktor für Unternehmen. Viele Unternehmen stehen dennoch vor der Herausforderung, Klimarisiken richtig einzuordnen:Sind sie ein strategisches Thema, ein Reporting-Thema – oder ein operatives Risiko? Die Antwort ist klar: Klimarisiken betreffen das Kerngeschäft Foto von Gena Okami Klimarisiken sind längst ein wirtschaftlicher Faktor Die wirtschaftlichen Schäden durch klima- und wetterbedingte Ereignisse nehmen weltweit und in Europa spürbar zu – sowohl in ihrer Häufigkeit als auch in ihrer Intensität. Gleichzeitig zeigen aktuelle Entwicklungen, dass der Klimawandel zunehmend auch langfristige Auswirkungen auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Stabilität haben kann. Die zentrale Erkenntnis: Diese Effekte bleiben nicht auf volkswirtschaftlicher Ebene – sie wirken sich direkt auf Unternehmen aus. Was sind Klimarisiken aus Unternehmensperspektive? Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Klimarisiken unterscheiden: Transitionsrisiken Risiken im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, z. B.: CO₂-Preis und Energiepreise Regulatorische Veränderungen Marktverschiebungen Technologische Entwicklungen Physische Risiken Direkte Auswirkungen des Klimawandels, z. B.: Überschwemmungen Hitzewellen Stürme Wichtig ist: Diese Risiken betreffen nicht nur einzelne Standorte, sondern wirken entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Warum Klimarisiken unternehmerisch relevant sind Klimarisiken haben direkte Auswirkungen auf: Produktionsprozesse Lieferketten Kostenstrukturen Investitionsentscheidungen Damit sind sie nicht mehr nur ein Nachhaltigkeitsthema, sondern Teil des klassischen Risikomanagements. Gleichzeitig sind viele dieser Risiken heute noch nicht vollständig sichtbar. Was nicht systematisch erfasst wird, kann auch nicht aktiv gesteuert werden. Was ist eine Klimarisikoanalyse? Eine Klimarisikoanalyse ist ein strukturierter Prozess, um: relevante Risiken zu identifizieren ihre Auswirkungen zu bewerten und daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten Ziel ist es, Klimarisiken in fundierte unternehmerische Entscheidungen zu übersetzen. Was bringt das konkret? Unternehmen, die Klimarisiken systematisch analysieren: erkennen kritische Abhängigkeiten frühzeitig treffen bessere Investitionsentscheidungen reduzieren das Risiko von Betriebsunterbrechungen stärken ihre langfristige Resilienz Fazit Klimarisiken sind bereits heute Teil der unternehmerischen Realität. Der Mehrwert entsteht nicht durch die Analyse selbst – sondern durch ihre Integration in Entscheidungen.
- Diversity-Management für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion
Hast du dich schon einmal gefragt, warum manche Unternehmen trotz glänzender Recruiting-Kampagnen ihre besten Talente verlieren? Oder warum Innovationen in manchen Teams förmlich explodieren, während andere im „Haben-wir-schon-immer-so-gemacht“ erstarren? Die Antwort liegt oft nicht im Budget, sondern in der Unternehmens-DNA: Diversity, Equity & Inclusion (DE&I) . Doch wenn du DE&I nur als Checkbox für den Jahresbericht siehst, verpasst du die größte strategische Chance unserer Zeit. Warum „nett gemeint“ nicht reicht Lange Zeit wurde Diversity als reines People & Culture -Thema behandelt oder – noch schlimmer – als PR-Maßnahme. Man stellte ein paar bunte Bilder auf die Website und hoffte, dass die Magie der Vielfalt von allein passiert. Spoiler: Das tut sie nicht. Echte Vielfalt ohne Inklusion ist wie eine Einladung zu einer Party, bei der du zwar im Raum stehen darfst, aber niemand mit dir tanzt. Und ohne Equity (Gerechtigkeit) fehlen manchen Gästen schlichtweg die passenden Schuhe zum Tanzen. Dimensionen von Vielfalt, basierend auf dem Modell "4 Layers of Diversity" nach Gardenswartz und Rowe (2003) Vielfalt ist vielschichtig. Das Modell der 4 Layers of Diversity (nach Gardenswartz & Rowe) hilft dir dabei, die Komplexität menschlicher Identität wie eine Zwiebel zu verstehen. Es zeigt, dass Vielfalt viel mehr ist als das, was wir auf den ersten Blick sehen (Innere Dimensionen). Es hilft dir zu erkennen, dass Gemeinsamkeiten oft auf den äußeren oder organisationalen Ebenen liegen, selbst wenn wir uns auf den inneren Ebenen unterscheiden. DE&I als strategischer Hebel: Die Fakten Es geht hier nicht um „Wohlfühl-Management“. Es geht um harte Wettbewerbsvorteile für dich und dein Team. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Innovationskraft: Diverse Teams lösen komplexe Probleme schneller, weil sie auf einen breiteren Pool an Perspektiven zugreifen. Talent-Magnet: Für die Generationen Z und Alpha ist ein inklusives Arbeitsumfeld kein Bonus, sondern eine Grundvoraussetzung. Marktnähe: Wenn du eine diverse Gesellschaft als Kundenbasis hast, brauchst du eine diverse Belegschaft, um deren Bedürfnisse überhaupt zu verstehen. Von der Absicht zur Integration: So wird DE&I strategisch Wie schaffst du den Sprung von der Absichtserklärung zur gelebten Realität? Hier sind drei Hebel, die wir bei unfold als essenziell identifiziert haben: 1. Leadership als Vorbild (Walk the Talk) Inklusion beginnt an der Spitze. Wenn die Führungsebene homogen bleibt und DE&I-Themen einfach an People & Culture delegiert, statt sie vorzuleben, bleibt die Strategie ein Papiertiger. Inklusive Führung bedeutet, den eigenen „Unconscious Bias“ (unbewusste Vorurteile) zu kennen und aktiv Raum für abweichende Meinungen zu schaffen. 2. Datenbasierte Analyse statt Bauchgefühl Wo steht ihr wirklich? Wer wird befördert? Wer verlässt das Unternehmen? Strategisches DE&I braucht eine Bestandsaufnahme. Nur wenn du die Barrieren im System kennst (z. B. in Recruiting-Prozessen oder bei der Arbeitszeitgestaltung), kannst du sie gezielt abbauen. 3. Psychologische Sicherheit etablieren Wie die berühmte Google-Studie „Project Aristotle“ zeigt, ist psychologische Sicherheit der wichtigste Faktor für High-Performance-Teams. Inklusion bedeutet, eine Kultur zu schaffen, in der sich jede:r traut, Fehler zuzugeben oder radikale Ideen zu äußern, ohne Angst vor Ausgrenzung haben zu müssen. Fazit: Die Zukunft ist inklusiv DE&I in die Strategie zu integrieren, ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Es erfordert Mut, Ausdauer und die Bereitschaft, dir selbst und anderen unbequeme Fragen zu stellen. Aber der Aufwand lohnt sich: Unternehmen, die Inklusion als Teil ihres „Betriebssystems“ verstehen, sind nicht nur menschlicher, sondern auch widerstandsfähiger und erfolgreicher. Ist deine Unternehmensstrategie bereit für die Vielfalt der Realität?
- Ausblick 2026: Nachhaltigkeit wird operativ
Lange Zeit war Nachhaltigkeit vor allem von Zielbildern, Roadmaps und Strategiepapiere geprägt. 2026 markiert einen Wendepunkt : Nachhaltigkeit rückt endgültig in die operative Umsetzung . Der Fokus verschiebt sich deutlich – weg von immer neuen Ambitionen, hin zu Integration, Steuerung und Resilienz . Unternehmen, die Nachhaltigkeit wirklich in ihre Prozesse, Entscheidungen und Wertschöpfung einbetten, verschaffen sich einen klaren Vorteil in einem zunehmend volatilen Umfeld. Die zentralen Nachhaltigkeitstrends für 2026 Biodiversität & Kreislaufwirtschaft Kreislaufwirtschaft entwickelt sich vom Effizienzthema zum strategischen Hebel für Biodiversität . Zirkuläre Modelle reduzieren den Ressourcenverbrauch, entlasten Ökosysteme und stärken langfristig widerstandsfähige Wertschöpfungsketten. Biodiversität wird damit zu einem relevanten Faktor für Geschäftsmodelle, Investitionen und Regulierung. Produkttransparenz & Digitale Produktpässe (DPP) Produkttransparenz wird zum neuen Standard. Digitale Produktpässe bündeln strukturierte Informationen zu Herkunft, Materialien, Nachhaltigkeit und Lebenszyklus von Produkten. Sie schaffen Vertrauen, erhöhen die Kreislauffähigkeit und reduzieren Greenwashing-Risiken – und werden durch neue regulatorische Anforderungen zunehmend verpflichtend. Freiwillige Berichterstattung Nach Jahren der Informationsflut zeichnet sich ein klarer Trend ab: weniger Daten, mehr Relevanz . Unternehmen setzen stärker auf gezielte, freiwillige Berichterstattung mit strategischem Mehrwert. Wesentliche Themen stehen im Fokus – als Grundlage für bessere Steuerung, glaubwürdige Kommunikation und fundierte Entscheidungen. Klimaanpassung, Dekarbonisierung & Net Zero Der Schwerpunkt verlagert sich von reinen Net-Zero-Zielen zur konkreten Umsetzung . Emissionsreduktion entlang von Scope 1–3 wird operativ verankert, physische Klimarisiken rücken ins Management-Radar. Klimaanpassung und Resilienz werden zur Führungsaufgabe – eng verzahnt mit Investitions- und Transformationsentscheidungen. Digitalisierung & KI Digitale Tools und KI entwickeln sich zum entscheidenden Enabler für Nachhaltigkeit . Sie ermöglichen automatisierte Datenerhebung, bessere Analysen und integrierte Steuerung – von CSRD über DPP bis hin zu Product Carbon Footprints. Transparenz, Effizienz und Skalierbarkeit werden damit erstmals realistisch umsetzbar. Diversity, Equity & Inclusion (DEI) DEI verlässt die Ebene isolierter Initiativen und wird strukturell in Führung, Kultur und Governance verankert . Authentische Inklusion, psychologische Sicherheit und faire Strukturen stärken nicht nur Mitarbeitendenbindung, sondern auch Vertrauen in Führung und Organisation. Unser Take 2026 entscheidet sich, wer Nachhaltigkeit wirklich steuert. Nicht die ambitioniertesten Zielbilder machen den Unterschied, sondern die Fähigkeit, Nachhaltigkeit operativ zu integrieren – und damit Organisationen resilienter, steuerbarer und zukunftsfähiger zu machen.
- Der PEF Single Score – Nutri-Score für Nachhaltigkeit?
Wer heute ein Müsli kauft, sieht auf einen Blick: Nutri-Score A – klingt gesund. Was hat das nun mit Nachhaltigkeit zu tun? Genau dafür wurde der Product Environmental Footprint (PEF) entwickelt: ein von der EU erarbeitetes Ökobilanz-Rahmenwerk, das die Umweltwirkungen von Produkten entlang ihres gesamten Lebenszyklus messbar macht – von Rohstoffen über Produktion und Transport bis hin zur Entsorgung. Das Problem In einer Ökobilanz werden verschiedene Umweltwirkungen wie Klimawandel, Wasserverbrauch, Landnutzung, Feinstaub oder Ozonabbau erfasst – jeweils in eigenen Einheiten wie Kilogramm, Kubikmeter oder Mikrogramm. Das erschwert nicht nur den Vergleich der Ergebnisse, sondern auch eine klare und faire Kommunikation. Ohne einheitliche Bewertungslogik bleibt Umweltkommunikation fragmentiert: Unternehmen berichten, was sie messen können aber nicht, was vergleichbar ist. Konsument:innen und Einkäufer:innen sehen Zahlen aber keinen Kontext. Nachhaltige Entscheidungen werden zur Bauchentscheidung. Genau hier setzt der PEF Single Score an Der PEF Single Score übersetzt unterschiedliche Umweltwirkungen in einen normalisierten und gewichteten Gesamtwert – basierend auf wissenschaftlich fundierten Wirkungskategorien und gesellschaftlicher Relevanz. PEF Single Score dient als Orientierungswert für Nachhaltigkeit: ✅ Der PEF Single Score ermöglicht einfaches Benchmarking zwischen Produkten. ✅ Er unterstützt die klare und verständliche Kommunikation von Nachhaltigkeit. ⚠️ Dabei besteht die Gefahr, dass wichtige Details durch Vereinfachung verloren gehen. Wie Produktlabels aussehen könnten Im Rahmen der ESPR und des geplanten Produktpassports ist derzeit angedacht, Produktlabels auf Grundlage des PEF Single Score einzuführen. Erste Studien haben sich bereits damit beschäftigt, wie solche Labels gestaltet sein könnten und welche Wirkung sie auf Verbraucher:innen und Unternehmen hätten.
- ESRS Exposure Drafts - Änderungen bei Governance
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchlaufen aktuell eine Überarbeitung, die vor allem eines zum Ziel hat: weniger Datenpunkte, weniger Redundanzen und mehr Klarheit für Unternehmen. Die neuen Exposure Drafts zeigen deutliche Vereinfachungen und Straffungen im Governance-Standard. G1 G1-1, G1-2, G1-3 wurden kritisch überprüft und entweder entfernt (G1-3 in der bisherigen Form) oder entsprechend der neuen Struktur neu organisiert. Insbesondere G1-3 wurde umstrukturiert: G1-3 vorher “Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung” - wurde gelöscht, um detaillierte Anforderungen für narrative Angaben zu reduzieren (Angabepflichten tlw. verschoben in ESRS 2, NMIG oder andere Paragraphen in G1). G1-3 nun geändert zu “Ziele im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhalten”, um Konsistenz mit anderen Themenstandards herzustellen. Angaben zu Kennzahlen in G1-4, G1-5, G1-6 blieben großteils unverändert, an manchen Stellen vereinfacht oder in NMIG* verschoben. * NMIG = non mandatory implementation guidance Fazit Die ESRS Exposure Drafts 2025 zeigen deutlich: Weniger ist mehr. Unternehmen profitieren von vereinfachten Offenlegungspflichten, klareren Strukturen und reduzierten Datenanforderungen . Gleichzeitig steigt die Flexibilität , was die Auswahl der Berichtsinhalte angeht. Allerdings kann dies zu geringerer Vergleichbarkeit und Transparenz führen. Für Unternehmen heißt das: Fokus auf die wesentlichen Themen, sorgfältige Dokumentation und frühzeitige Anpassung an die neuen Standards.
- ESRS Exposure Drafts - Änderungen bei Social
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchlaufen aktuell eine Überarbeitung, die vor allem eines zum Ziel hat: weniger Datenpunkte, weniger Redundanzen und mehr Klarheit für Unternehmen. Die neuen Exposure Drafts zeigen deutliche Vereinfachungen und Straffungen quer durch alle Sozialstandards. S1-4 – Alle Sozialstandards Für die Policies im Zusammenhang mit Menschenrechten und zur Angleichung an die UNGP und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen wurden acht Datenpunkte aus den vier Sozialstandards zu einer „ Human rights policy “ in ESRS 2 für die vier betroffenen Stakeholdergruppen zusammengeführt. Der Indikator in Bezug auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wurde zu einem einzigen Indikator zusammengefasst, der für alle vier Sozialstandards gilt sowie der Anwendungsbereich für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen überarbeitet, um eine klarere Definition zu schaffen ( S1-16, S2-3, S3-3, S4-3 ). S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens Die Datenpunkte wurden um 53 % und die Gesamtwortzahl um 67 % reduziert. „Significant employment“-Definition in S1-5 angepasst: Ein Land gilt nun als signifikant, wenn es 50+ Mitarbeitende hat und zu den Top 10 Ländern nach Mitarbeiterzahl gehört. Aus S1-6 (S1-5 im Entwurf) wurden mehrere Angaben gestrichen, u. a. Geschlechteraufteilung bei Beschäftigten mit nicht garantierten Stunden, Zahl der Austritte im Berichtszeitraum sowie freiwillige Aufschlüsselungen (z. B. unbefristet/befristet nach Region). Nicht-EU-„Adequate Wages” in S1-10 neu definiert: Vorrang für gesetzliche/kollektivvertragliche Mindestlöhne nach ILO, sonst Living-Wage-Schätzungen. Der Datenpunkt „Anteil der Mitarbeitenden mit familienbedingtem Urlaub“ wurde aus S1-14 gestrichen. S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Die Datenpunkte wurden um 60 % und die Gesamtwortzahl um 75 % reduziert. Im ehemaligen S2-3 wurden Angaben zu Zeitpunkt, Art und Häufigkeit der Einbindung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette gestrichen und sind nun freiwillig. Freiwillige Angaben zu Vertraulichkeit, Anonymität, Feedback und Detailkriterien gestrichen/zu NMIG verschoben; S2-3 verweist nur noch auf UNGP*-Kriterien und erlaubt Querverweis zu G1-1 . In S2-4 wurden Detailangaben zur Zielmessung gestrichen; neu im Fokus steht die Einbeziehung von Arbeitskräften, ihren Vertreter:innen oder credible proxies zur Wirksamkeitsprüfung und Ableitung von Verbesserungen. S3 – Betroffene Gemeinschaften Die Datenpunkte wurden um 62 % und die Gesamtwortzahl um 73 % reduziert. Die bisher 5 Hauptkategorien der Disclosure Requirements (DRs) wurden in 4 DRs konsolidiert (Policies, Einbindung von Stakeholdern, Maßnahmen und Ziele). Einbindung, Beschwerdemechanismen und Wiedergutmachung (vorher S3-2 und S3-3) werden in einem DR ( S3-2 ) gebündelt, um Wiederholungen zu vermeiden und die Berichterstattung kohärenter zu gestalten. Redundante Datenpunkte wurden entfernt , an manchen stellen vereinfacht oder in NMIG verschoben. S4 – Verbraucher und Endnutzer Die Datenpunkte wurden um 64 % und die Gesamtwortzahl um 79 % reduziert. Die bisher 5 Hauptkategorien der Disclosure Requirements (DRs) wurden in 4 DRs konsolidiert (Policies, Einbindung von Stakeholdern, Maßnahmen und Ziele). Einbindung, Beschwerdemechanismen und Wiedergutmachung (vorher S4-2 und S4-3) werden in einem DR ( S4-2 ) gebündelt, um Wiederholungen zu vermeiden und die Berichterstattung kohärenter zu gestalten. Redundante Datenpunkte wurden entfernt , an manchen stellen vereinfacht oder in NMIG verschoben. *NMIG = non mandatory implementation guidance Fazit Die ESRS Exposure Drafts 2025 zeigen deutlich: Weniger ist mehr. Unternehmen profitieren von vereinfachten Offenlegungspflichten, klareren Strukturen und reduzierten Datenanforderungen . Gleichzeitig steigt die Flexibilität , was die Auswahl der Berichtsinhalte angeht. Allerdings kann dies zu geringerer Vergleichbarkeit und Transparenz führen. Für Unternehmen heißt das: Fokus auf die wesentlichen Themen, sorgfältige Dokumentation und frühzeitige Anpassung an die neuen Standards.
- ESRS Exposure Drafts - Änderungen bei Environment
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchlaufen aktuell eine Überarbeitung, die vor allem eines zum Ziel hat: weniger Datenpunkte, weniger Redundanzen und mehr Klarheit für Unternehmen. Die neuen Exposure Drafts zeigen deutliche Vereinfachungen und Straffungen quer durch alle Umweltstandards. E1 – Klimabezogene Angaben: Klarer, kompakter, flexibler Die Änderungen im Bereich Klimaschutz und -risiken sind besonders signifikant. So wurden die Datenpunkte um 53 % reduziert , die Gesamtwortzahl sogar um 65 % . E1-1 Übergangsplan Die Angabepflichten hinsichtlich der Offenlegung von Übergangsplänen wurden vereinfacht und präzisiert. Struktur verbessert: Beginn mit Identifikation von IROs (E1-2), danach Bewertung der Resilienz gegenüber Klimarisiken (E1-3). E1-2 Klimabezogene Risiken und Szenarioanalyse Die Offenlegung wurde erheblich vereinfacht. Ziel ist es, die Offenlegung auf spezifische Informationen zu konzentrieren, die für die Bewertung relevant sind. Unternehmen sollen die zentralen Elemente ihrer Klimarisiko-Bewertungsmethodik offenlegen – eine Szenarioanalyse ist jedoch nicht für alle verpflichtend. E1-3 Resilienz im Zusammenhang mit dem Klimawandel Die Formulierungen wurden angeglichen an IFRS S2.22 und Wiederholungen wurden gestrichen. E1-4 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz Vorher E1-2. Beschreibung der Richtlinien zu Klimaauswirkungen, Risiken & Chancen wurden zu ESRS 2 verschoben. Verschiebungen und Vereinfachungen, um Redundanzen zu vermeiden und Lesbarkeit zu verbessern. E1-5 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Klimaschutz Vorher E1-3. keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, hauptsächlich Neuordnung und Straffung. E1-6 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz Vorher E1-4. Konzentration auf absolute THG-Reduktionsziele, Übereinstimmung mit Systemgrenzen und dem 1,5°C-Ziel. Verbot von CO₂-Entnahmen, Gutschriften und vermiedene Emissionen zur Zielerreichung bleibt bestehen. Insgesamt weniger Datenpunkte und mehr Flexibilität aber dadurch geringere Vergleichbarkeit und Transparenz. E1-7 Energieverbrauch und Energiemix Vorher E1-5. Angabepflichten wurden vereinfacht und Inhalte wurden gestrafft, bleiben im Kern aber gleich. Angaben zu Sektoren mit hoher Klimawirkung wurden gestrichen. E1-8 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 Vorher E1-6. Vereinfachung bei Erhebung der Unternehmensgrenzen (financial control approach). Treibhausgasintensität pro Nettoumsatz wurde gestrichen. Angabepflichten wurden gestrafft und redundante Absätze gestrichen. Angaben bleiben aber im Kern gleich. E1-9 Entnahme von THG und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate Vorher E1-7. Inhalte zu CO₂-Entnahmen in der Wertschöpfungskette und CO₂-Zertifikaten außerhalb der Wertschöpfungskette wurden klarer und strukturierter gestaltet. Einige Komplexe Anforderungen wurden gestrichen. E1-10 Interner CO2 Preis Vorher E1-8. Inhalte zum internen CO₂-Preis wurden gestrafft, behalten aber zentrale Datenpunkte bei; weitere Anforderungen wurden zur Vereinfachung entfernt. E1-11 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen Vorher E1-9. E2 bis E5: Fokus auf Wesentliches Auch bei den anderen Umweltstandards zeigt sich ein klarer Trend: weniger Datenpunkte, weniger Textumfang, vereinfachte Anforderungen. E2 - Umweltverschmutzung Reduzierung der Datenpunkte um 61 % und eine Reduzierung der Gesamtwortzahl um 68 %. Datenpunkt vorher “Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1" gestrichen Angabepflichten wurden vereinfacht, redundante Absätze gestrichen, und Inhalte wurden gestrafft, um sie an den Hauptinhalt des Datenpunkts E2-4 (Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung) anzupassen. Erwartete finanzielle Auswirkungen” (vorher E2-6) gestrichen; werden für alle Themenstandards übergeordnet in ESRS 2 SBM-3 geregelt. E3 - Wasser Reduzierung der Datenpunkte um 70 % und eine Reduzierung der Gesamtwortzahl um 82 %. Der Begriff „Meeresressourcen“ wurde aus dem Namen der Norm und den zugehörigen Unterthemen gestrichen. Angabepflichten wurden verkürzt und umstrukturiert, um Klarheit und Konsistenz zu gewährleisten. Die Gesamtwasserentnahme und die Gesamtwasserableitung, die zuvor optional waren und in AR zu finden waren, wurden ausdrücklich zu obligatorischen Angaben geändert. Erwartete finanzielle Auswirkungen” (vorher E3-5) gestrichen; werden für alle Themenstandards übergeordnet in ESRS 2 SBM-3 geregelt. E4 - Biodiversität und Ökosysteme Reduzierung der Datenpunkte um 78 % und eine Reduzierung der Gesamtwortzahl um 78 %. Die Anleitung zum LEAP-Ansatz wurde eliminiert aufgrund methodischer Herausforderungen. Unternehmen entscheiden selbst, welche Biodiversitätsmetriken (Landnutzungsänderung, invasive Arten, Zustand von Arten und Ökosystemen) wesentlich sind. Angaben zu biodiversitätssensitiven Bereichen bleiben enthalten trotz Stakeholder-Kritik “Erwartete finanzielle Auswirkungen” (vorher E4-6) gestrichen; werden für alle Themenstandards übergeordnet in ESRS 2 SBM-3 geregelt. E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Reduzierung der Datenpunkte um 60 % und eine Reduzierung der Gesamtwortzahl um 72 %. Fokus der Angabepflichten wird auf „Schlüssel“-Produkte und Services gelegt um Datenerfassung zu vereinfachen. Angaben wurden reduziert und verkürzt um schwerer definierbare Punkte, wie z.B. Recyclingfähigkeit von Produkten zu vereinfachen. Zwei neue Datenpunkte bezüglich kritischer und strategischer Rohstoffe und Abfällen mit unbekanntem endgültigen Verbleib. “Erwartete finanzielle Auswirkungen” (vorher E5-6) gestrichen; werden für alle Themenstandards übergeordnet in ESRS 2 SBM-3 geregelt. * NMIG = non mandatory implementation guidance Fazit Die ESRS Exposure Drafts 2025 zeigen deutlich: Weniger ist mehr. Unternehmen profitieren von vereinfachten Offenlegungspflichten, klareren Strukturen und reduzierten Datenanforderungen . Gleichzeitig steigt die Flexibilität , was die Auswahl der Berichtsinhalte angeht. Allerdings kann dies zu geringerer Vergleichbarkeit und Transparenz führen. Für Unternehmen heißt das: Fokus auf die wesentlichen Themen, sorgfältige Dokumentation und frühzeitige Anpassung an die neuen Standards.
- Ankündigung Webinar: Greenwashing vermeiden – Nachhaltigkeit rechtssicher kommunizieren
Nachhaltigkeit ist mehr als ein Trend – es ist ein Versprechen. Doch wie gelingt es, Botschaften so zu formulieren, dass sie nicht als Greenwashing missverstanden werden? Im Rahmen der Nachhaltigkeitswoche der Wirtschaftskammer Wien laden wir euch herzlich zu unserem kostenlosen Online-Webinar ein. Gemeinsam mit Martina Stranzinger-Maier von PHH Rechtsanwält:innen zeigen wir praxisnah, wie ihr eure Nachhaltigkeitskommunikation strategisch, authentisch und rechtlich sicher gestaltet. Details zur Veranstaltung Datum: 03. September 2025 Uhrzeit: 13:00 Uhr Ort: Online Kosten: Teilnahme kostenlos Das erwartet euch In diesem Webinar erfahrt ihr unter anderem, wie ihr: Greenwashing erkennt und vermeidet Nachhaltigkeitsaktivitäten zielgruppengerecht kommuniziert Werbung mit Green Claims rechtssicher gestaltet Nachhaltigkeitssiegel und Kennzeichnungssysteme korrekt einsetzt Für wen ist das Webinar geeignet? Dieses Event richtet sich an alle, die Nachhaltigkeit strategisch nutzen, authentisch vermitteln und rechtlich sicher umsetzen wollen – von Marketing- und Kommunikationsverantwortlichen über Nachhaltigkeitsmanager:innen bis hin zu Geschäftsführungen. Anmeldung Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. 👉 Jetzt zum Webinar anmelden Über die Speaker:innen Julien Pezet – Senior Consultant bei unfold consulting, spezialisiert auf ESG-Strategie, Reporting und Nachhaltigkeitskommunikation. Martina Stranzinger-Maier – Expertin für Green Claims, Wettbewerbs- und Werberecht bei PHH Rechtsanwält:innen.
- Die neuen ESRS Exposure Drafts – Was sich bei ESRS 1 & 2 ändert
Die überarbeiteten ESRS ( European Sustainability Reporting Standards ) Exposure Drafts bringen tiefgreifende Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel ist es, die Standards verständlicher, schlanker und praxisnäher zu gestalten. Die neuen Exposure Drafts der ESRS befinden sich bis 29. September 2025 in der öffentlichen Konsultation. Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit den Änderungen vertraut zu machen. Dieser Beitrag gibt dir einen kompakten Überblick der allgemeinen Änderungen sowie der wichtigsten Neuerungen in ESRS 1 - General Requirements und ESRS 2 - General Disclosures . Foto von Alexey Larionov Allgemeine Änderungen der ESRS – ein klarer Schritt Richtung Entlastung Die übergreifenden Änderungen an den ESRS bringen eine spürbare Vereinfachung: Reduktion der Pflicht-Datenpunkte um 57 %. Kürzung der Standards um 55 %. Einführung von „ Fair Presentation “ als zentrales Prinzip – für bessere Anbindung an internationale Standards wie die IFRS ( International Financial Reporting Standards). Die ARs ( Application Requirements ) wurden gebündelt und jeweils am Kapitelende zusammengefasst. Zudem werden Unternehmen künftig deutlich mehr Entscheidungsfreiheit in der Berichterstattung eingeräumt: Die frühere Pflichtliste wesentlicher Themen (AR 16) wird zur unverbindlichen Liste im neuen Appendix A . Die Sub-Sub-Themen wurden vollständig gestrichen. Sektorspezifische Standards sind vorerst nicht vorgesehen. Highlights aus ESRS 1 – General Requirements ESRS 1 legt die Grundprinzipien der Berichterstattung fest – und wurde dabei deutlich verschlankt. Die wichtigsten Neuerungen: Doppelte Wesentlichkeit mit mehr Flexibilität: Wesentliche Themen dürfen auf Ebene von IROs ( Impacts, Risks & Opportunities ) oder auf Topic-Level berichtet werden – je nachdem, was sinnvoller ist. Fokussierter statt flächendeckender Ansatz: Eine vollständige Analyse aller Geschäftsbereiche oder der gesamten Lieferkette ist nicht erforderlich. Es genügt ein risikobasierter, zumutbarer Ansatz. Erleichterungen bei Konzerntöchtern: Finanzielle Unwesentlichkeit kann auch von der Nachhaltigkeitsberichterstattung entbinden – außer es bestehen relevante IROs. Wertschöpfungskette: echte Vereinfachung: Unternehmen dürfen Schätzwerte, Branchenwerte oder Proxies gleichwertig zu konkreten Partnerdaten verwenden. Akquisitionen & Verkäufe: Einbeziehung in die Berichterstattung darf auf das Folgejahr verschoben werden – sofern wesentliche IROs offengelegt werden. Highlights aus ESRS 2 – General Disclosures ESRS 2 regelt die bereichsübergreifenden Offenlegungspflichten (z.B. Governance, Strategie, IROs). Auch hier zeigen sich Vereinfachungen und Klarstellungen: Keine separaten Appendix-C-Pflichten mehr: Viele detaillierte Vorgaben zu Governance & Strategie entfallen, einzelne Ausnahmen bleiben (z. B. Klimarisiken). Flexibler Umgang mit Policies, KPIs & Zielen: Diese dürfen aggregiert offengelegt werden, wenn klar ist, für welche Themen sie gelten – Querverweise sind erlaubt. Mehr Inhalte im freiwilligen Bereich: Datenpunkte wie etwa zur Zusammensetzung der Führungsebene oder zum Risikomanagementsystem sind nun im Non-Mandatory Implementation Guidance ( NMIG ) zu finden – also freiwillig. Was bedeutet das für Dein Unternehmen? Die neuen Entwürfe bringen eine klare Botschaft: Weniger Pflicht, mehr Verantwortung . Unternehmen können ihre Berichte kompakter, strategischer und pragmatischer gestalten – müssen aber gut begründete Entscheidungen treffen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um … die Wesentlichkeitsanalyse neu zu denken die eigene Berichtsstruktur zu überarbeiten die neuen Spielräume gezielt zu nutzen
- Sind eure Stahl- & Eisenprodukte ESPR-ready?
Die EU zieht die Schrauben an – und die Eisen- & Stahlindustrie steht im Zentrum. Mit der neuen Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) nimmt die EU erstmals konkrete Produktgruppen ins Visier – darunter auch Stahl- & Eisenprodukte. Für viele Unternehmen bedeutet das: Sie werden schneller betroffen sein, als gedacht. Foto von Ricardo Gomez Angel Was steckt hinter der ESPR? Die ESPR ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert sie in Zukunft auf nahezu alle physisch greifbaren Produkte. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, ihre Emissionen zu reduzieren und ihre Wiederverwendbarkeit sowie Recyclingfähigkeit zu verbessern. Für Eisen- und Stahlerzeugnisse, Bleche, Bauteile, Halbzeuge oder Vorprodukte bedeutet das: Pflicht zur Offenlegung von Produktdaten – wie zum Beispiel zum Rezyklatanteil, CO₂-Fußabdruck, zu kritischen Materialien oder zur Demontagefähigkeit Einführung eines Digitalen Produktpasses (DPP) – mit strukturierten, digitalen Informationen entlang der Lieferkette Ökodesign-Vorgaben für Langlebigkeit, Reparierbarkeit & Ressourceneffizienz Verantwortung für Daten aus der gesamten Lieferkette – auch bei Importen aus Drittstaaten Gerade in der Stahlindustrie, wo oft viele Vorprodukte und Sub-Zulieferer beteiligt sind, kann das eine große (Daten-) Herausforderung sein. Was bedeutet das für Unternehmen? Wenn du Produkte aus Eisen oder Stahl herstellst, verarbeitest oder handelst, könnte bald gelten: Pflicht zum Digitalen Produktpass (DPP) – mit Informationen zu CO₂, Rezyklaten, Reparierbarkeit etc. Transparenz entlang der Lieferkette – auch von Drittländern wird CO₂- und Materialdatenbereitstellung erwartet Ökodesign-Vorgaben – etwa zur Lebensdauer, zum Recycling oder zur Materialeffizienz Lebenszyklusanalysen & Umweltkennzahlen – als Basis für regulatorische und marktseitige Anforderungen Viele Unternehmen stehen damit vor der Frage: Welche meiner Produkte sind betroffen – und wie stark? Unser Tipp: Jetzt den Überblick gewinnen Wer frühzeitig analysiert, wo das eigene Portfolio steht, kann gezielt und kosteneffizient reagieren. Und: Nachhaltigkeitsdaten, die Sie für die ESPR erfassen, helfen auch bei CSRD, CBAM oder Kundenanfragen. Mit dem richtigen Ansatz können Synergien effektiv genutzt werden.
- Ecodesign for Sustainable Product Regulation (Ökodesign-Verordnung)
Um was gehts? Die neue EU-Verordnung ESPR (seit Juli 2024 in Kraft) ersetzt die alte Ökodesign-Richtlinie und erweitert sie auf nahezu alle physischen Produkte die am europäischen Markt gebracht werden. Das Ziel: Produkte sollen langlebiger, reparierbarer und ressourcenschonender werden. Was bedeutet das für Unternehmen? Hersteller und Händler müssen künftig detaillierte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen – etwa zur Energieeffizienz, Materialwahl und Recyclingfähigkeit oder CO2-Fußabdruck. Auch ein Digital Product Passport (DPP) wird Pflicht. In delegierten Rechtsakten für die jeweiligen Produktgruppen werden einzelne Kriterien, die zukünftig als Leistungsanforderungen oder Informationsanforderungen erfüllt werden müssen, festgelegt. Wie geht es weiter? Im April 2025 wurde der erste Arbeitsplan 2025–2030 veröffentlicht . Dieser legt fest, welche Produktgruppen in den kommenden Jahren prioritär mit neuen Ökodesign-Anforderungen belegt werden. Dazu zählen unter anderem: Stahl / Eisen Aluminium Textilien Möbel Matratzen Reifen, energiebezogene Produkte und IKT-Produkte sowie sonstige Elektronik IKT- und energiebezogene Produkte, die bisher unter die alte Ökodesign-Verordnung fielen, werden künftig in die neue Ecodesign-Richtlinie für nachhaltige Produkte integriert.












