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Ecodesign for Sustainable Product Regulation (Ökodesign-Verordnung)

Aktualisiert: 23. Juli 2025

Um was gehts?

Die neue EU-Verordnung ESPR (seit Juli 2024 in Kraft) ersetzt die alte Ökodesign-Richtlinie und erweitert sie auf nahezu alle physischen Produkte die am europäischen Markt gebracht werden.

Das Ziel: Produkte sollen langlebiger, reparierbarer und ressourcenschonender werden.

 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Hersteller und Händler müssen künftig detaillierte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen – etwa zur Energieeffizienz, Materialwahl und Recyclingfähigkeit oder CO2-Fußabdruck. Auch ein Digital Product Passport (DPP) wird Pflicht. In delegierten Rechtsakten für die jeweiligen Produktgruppen werden einzelne Kriterien, die zukünftig als Leistungsanforderungen oder Informationsanforderungen erfüllt werden müssen, festgelegt.


Wie geht es weiter?

Im April 2025 wurde der erste Arbeitsplan 2025–2030 veröffentlicht. Dieser legt fest, welche Produktgruppen in den kommenden Jahren prioritär mit neuen Ökodesign-Anforderungen belegt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Stahl / Eisen

  • Aluminium

  • Textilien

  • Möbel

  • Matratzen

  • Reifen,

  • energiebezogene Produkte und IKT-Produkte sowie sonstige Elektronik


IKT- und energiebezogene Produkte, die bisher unter die alte Ökodesign-Verordnung fielen, werden künftig in die neue Ecodesign-Richtlinie für nachhaltige Produkte integriert.



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