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EmpCo – Was Unternehmen jetzt über nachhaltigkeitsbezogene Werbung wissen müssen

Der Konsumgütermarkt ist voll von Versprechen: „klimaneutral", „nachhaltig", „umweltfreundlich". Doch was steckt wirklich dahinter?

Mit der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825 – Empowering Consumers for the Green Transition) setzt die EU klare Grenzen – und verändert damit grundlegend, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistungen kommunizieren dürfen.


Die EmpCo-Richtlinie gilt verbindlich ab dem 27. September 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Frage, die sich viele Unternehmen stellen: Betrifft mich das überhaupt – und wenn ja, wie stark?


Die Antwort ist eindeutig: EmpCo betrifft nahezu jedes Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU Markt in Verkehr bringt.


Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die Richtlinie (EU) 2024/825 ist das derzeit schärfste Instrument der EU gegen Greenwashing. Seit März 2024 in Kraft und wäre bis 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Österreich ist hier säumig.


Sie ist Teil des europäischen Green Deal und ergänzt zwei bestehende Rechtsakte: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD, 2005/29/EG) und die Verbraucherrechterichtlinie (CRD, 2011/83/EU). Sie führt erstmals einheitliche Definitionen für zentrale Begriffe wie „Umweltaussage" und „Nachhaltigkeitssiegel" ein und erweitert die sogenannte „schwarze Liste" verbotener Geschäftspraktiken um spezifische Tatbestände rund um Greenwashing.


Was regelt EmpCo konkret?

EmpCo richtet sich gegen zwei zentrale Probleme im Markt:


Greenwashing durch vage Umweltaussagen

Begriffe wie „umweltfreundlich", „grün", „klimafreundlich", „ökologisch" oder „umweltverträglich" dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn keine nachweisbare, anerkannte Umweltleistung dahintersteht. Auch Aussagen wie „biologisch abbaubar" oder „energieeffizient" sind nur zulässig, wenn sie durch objektive Kriterien und Zertifikate belegt werden können.


Besonders relevant: Das Treffen einer Aussage, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründet und wonach ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt habe, ist grundsätzlich verboten.


Irreführende Nachhaltigkeitslabel

Die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird nun reguliert. In Zukunft sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden.


Zukunftsversprechen unter Zugzwang

Aussagen wie „Wir sind klimaneutral bis 2040" müssen messbar sein: Ein detaillierter Umsetzungsplan ist notwendig, der regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft wird.


Ein Wegweiser steht vor einem Sonnenuntergang, der den Himmel in rosa und blaue Töne taucht.
Ein Wegweiser steht vor einem Sonnenuntergang, der den Himmel in rosa und blaue Töne taucht.

Warum ist EmpCo unternehmerisch relevant?


EmpCo wirkt auf mehreren Ebenen gleichzeitig:

Rechtlich: Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.


Ohne Übergangsfrist: Bereits am Markt befindliche Produkte müssen grundsätzlich ab 27. September 2026 der EmpCo-Richtlinie entsprechen – es ist keine Abverkaufsfrist vorgesehen. Das bedeutet, dass beispielsweise bestehende Verpackungen, die nicht konform sind, korrigiert werden müssen.


Strategisch: Juristisch betrachtet schafft die Richtlinie keinen isolierten „Greenwashing-Tatbestand", sondern einen neuen Ordnungsrahmen für nachhaltigkeitsbezogene Marktkommunikation. Kommunikation und tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung müssen stärker aufeinander abgestimmt sein.


Damit ist EmpCo kein reines Compliance-Thema. Es ist eine strategische Herausforderung für Marketing, Produktentwicklung und Kommunikation gleichermaßen.


Die Lage in Österreich: Richtlinie gilt – Umsetzung steht aus

Hier liegt eine besondere Spannung: In Österreich soll die Umsetzung im UWG erfolgen, sie steht zum aktuellen Stand noch aus. In der Stellungnahme des BMWET vom 23. März 2026 zum VerbRÄG 2026 heißt es, der Novellierungsentwurf sei fachlich fertig, warte aber „bereits seit Längerem auf die Freigabe auf politischer Ebene".


Das bedeutet: Auch wenn die konkrete Umsetzung noch in nationales Recht erfolgen muss, gilt die EmpCo-Richtlinie automatisch für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten. In Österreich wird erfahrungsgemäß ein eher strenger Maßstab angelegt.


Was nicht in nationales Recht umgesetzt ist, schützt Unternehmen nicht vor den Anforderungen der Richtlinie.


Was müssen Unternehmen jetzt tun?


Eine strukturierte Auseinandersetzung mit EmpCo umfasst drei Schritte:

1. Bestandsaufnahme: Welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werden aktuell verwendet – in Werbung, auf Verpackungen, auf der Website, in Social-Media-Auftritten und in öffentlich zugänglichen Nachhaltigkeitsberichten?

2. Bewertung: Welche dieser Aussagen sind durch anerkannte Standards, Zertifizierungen oder belastbare Daten unterlegt – und welche nicht?

3. Anpassung: Nicht belegbare Aussagen müssen gestrichen oder präzisiert werden. Kommunikationsstrategie und Nachhaltigkeitsstrategie müssen zusammengeführt werden.


Was nicht systematisch überprüft wird, wird zum Haftungsrisiko.


Was bringt eine proaktive Auseinandersetzung?

Unternehmen, die EmpCo frühzeitig ernst nehmen:

  • schaffen Rechtssicherheit in der gesamten Unternehmenskommunikation

  • vermeiden kostspielige, nachträgliche Korrekturen an Verpackungen und Kampagnen

  • stärken das Vertrauen bei Verbraucher:innen, Handelspartnern und Investor:innen

  • differenzieren sich durch glaubwürdige, substanzielle Nachhaltigkeitsaussagen

  • bauen eine Kommunikationsstrategie auf, die langfristig trägt


Fazit

Die Richtlinie zieht die Grenze nicht erst bei klaren Falschaussagen, sondern bereits dort, wo Nachhaltigkeit nur behauptet, aber nicht hinreichend belegt wird.

Der Mehrwert entsteht nicht durch Compliance allein – sondern wenn Unternehmen EmpCo als Anlass nutzen, ihre Nachhaltigkeitsleistung und ihre Kommunikation ernsthaft aufeinander abzustimmen.


Ab 27. September 2026 gelten die neuen Regeln. Die Zeit zum Handeln ist jetzt.


 
 

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