Die neuen ESRS Exposure Drafts – Was sich bei ESRS 1 & 2 ändert
- Julien Pezet
- 6. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Die überarbeiteten ESRS (European Sustainability Reporting Standards) Exposure Drafts bringen tiefgreifende Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel ist es, die Standards verständlicher, schlanker und praxisnäher zu gestalten.
Die neuen Exposure Drafts der ESRS befinden sich bis 29. September 2025 in der öffentlichen Konsultation. Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit den Änderungen vertraut zu machen.
Dieser Beitrag gibt dir einen kompakten Überblick der allgemeinen Änderungen sowie der wichtigsten Neuerungen in ESRS 1 - General Requirements und ESRS 2 - General Disclosures.

Allgemeine Änderungen der ESRS – ein klarer Schritt Richtung Entlastung
Die übergreifenden Änderungen an den ESRS bringen eine spürbare Vereinfachung:
Reduktion der Pflicht-Datenpunkte um 57 %.
Kürzung der Standards um 55 %.
Einführung von „Fair Presentation“ als zentrales Prinzip – für bessere Anbindung an internationale Standards wie die IFRS (International Financial Reporting Standards).
Die ARs (Application Requirements) wurden gebündelt und jeweils am Kapitelende zusammengefasst.
Zudem werden Unternehmen künftig deutlich mehr Entscheidungsfreiheit in der Berichterstattung eingeräumt:
Die frühere Pflichtliste wesentlicher Themen (AR 16) wird zur unverbindlichen Liste im neuen Appendix A.
Die Sub-Sub-Themen wurden vollständig gestrichen.
Sektorspezifische Standards sind vorerst nicht vorgesehen.
Highlights aus ESRS 1 – General Requirements
ESRS 1 legt die Grundprinzipien der Berichterstattung fest – und wurde dabei deutlich verschlankt. Die wichtigsten Neuerungen:
Doppelte Wesentlichkeit mit mehr Flexibilität:
Wesentliche Themen dürfen auf Ebene von IROs (Impacts, Risks & Opportunities) oder auf Topic-Level berichtet werden – je nachdem, was sinnvoller ist.
Fokussierter statt flächendeckender Ansatz:
Eine vollständige Analyse aller Geschäftsbereiche oder der gesamten Lieferkette ist nicht erforderlich. Es genügt ein risikobasierter, zumutbarer Ansatz.
Erleichterungen bei Konzerntöchtern:
Finanzielle Unwesentlichkeit kann auch von der Nachhaltigkeitsberichterstattung entbinden – außer es bestehen relevante IROs.
Wertschöpfungskette: echte Vereinfachung:
Unternehmen dürfen Schätzwerte, Branchenwerte oder Proxies gleichwertig zu konkreten Partnerdaten verwenden.
Akquisitionen & Verkäufe:
Einbeziehung in die Berichterstattung darf auf das Folgejahr verschoben werden – sofern wesentliche IROs offengelegt werden.
Highlights aus ESRS 2 – General Disclosures
ESRS 2 regelt die bereichsübergreifenden Offenlegungspflichten (z.B. Governance, Strategie, IROs). Auch hier zeigen sich Vereinfachungen und Klarstellungen:
Keine separaten Appendix-C-Pflichten mehr:
Viele detaillierte Vorgaben zu Governance & Strategie entfallen, einzelne Ausnahmen bleiben (z. B. Klimarisiken).
Flexibler Umgang mit Policies, KPIs & Zielen:
Diese dürfen aggregiert offengelegt werden, wenn klar ist, für welche Themen sie gelten – Querverweise sind erlaubt.
Mehr Inhalte im freiwilligen Bereich:
Datenpunkte wie etwa zur Zusammensetzung der Führungsebene oder zum Risikomanagementsystem sind nun im Non-Mandatory Implementation Guidance (NMIG) zu finden – also freiwillig.
Was bedeutet das für Dein Unternehmen?
Die neuen Entwürfe bringen eine klare Botschaft: Weniger Pflicht, mehr Verantwortung.
Unternehmen können ihre Berichte kompakter, strategischer und pragmatischer gestalten – müssen aber gut begründete Entscheidungen treffen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um …
die Wesentlichkeitsanalyse neu zu denken
die eigene Berichtsstruktur zu überarbeiten
die neuen Spielräume gezielt zu nutzen